Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen bedürfen der Schriftform und bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Stand Mai 2013.

Name und Kontakt

Wellway Sports

Möhrendorfer Str. 51

91056 Erlangen

§1 Leistungsgegenstand

Wellway Sports verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen. Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden. Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

§2 Training

Die Dauer einer persönlichen Trainingseinheit (1:1) beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Die Trainingsbetreuung unter Verwendung des miha bodytec Anzuges, beschränkt sich, insofern nicht ausdrücklich anders vereinbart auf 25 Minuten. Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt. Der Beginn des Trainings ist nur nach einem Gesundheits-Check-Up (Physical Activity Readiness Questionnaire – PAR-Q) durch Wellway Sports, möglich.

§3 Sonstige Leistungen

Wellway Sports steht seinen Klienten außerhalb der Betreuungszeiten von Mo–Fr zwischen 7.00 und 22.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Leistungen per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Wellway Sports. Unberührt hiervon bleiben individuelle Vereinbarungen.

§4 Haftung

Wellway Sports haftet für Schäden der Mitglieder nur, wenn von Wellway Sports vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zu verantworten ist. Wellway Sports schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht. Eine eventuelle Haftungsauschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Rahmenbedingungen und Vereinbarungen. Wellway Sports haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung der Dienstleistung verfolgten Ziele.

Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Wellway Sports vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Wellway Sports übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat. Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Wellway Sports um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen. Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

§5 Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung der ersten 10 Trainingseinheiten erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, im voraus. Der Klient erhält von Wellway Sports eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Wellway Sports behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkraftreten, schriftlich mitzuteilen.

§6 Sonstige Kosten

Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen. Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z. B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart. Kauft Wellway Sports im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Wellway Sports.

§ 7 Verhinderung und Ausfall

Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen. In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

Die Betreuungszeiten für das Kleingruppentraining sind, sofern nicht anders festgelegt, zeitlich auf 10 Wochen beschränkt und den in diesem Zeitraum vereinbarten durch Wellway Sports durchgeführten Trainingseinheiten. Sollte es dem Klienten nicht möglich sein an allen Trainingseinheiten teil zu nehmen, können für die verloren gegangene Trainingseinheit keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

§ 8 Ersatzansprüche

Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Wellway Sports können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet. Gebuchte Einheiten bzw. voraus bezahlte Beträge können nicht zurück erstattet werden. Bei Kleingruppen- und Einzelbetreuung besteht jedoch die Möglichkeit diese nach Absprache mit der Geschäftsführung, unter Berücksichtigung vom bisherigen Aufwand, auf andere Personen zu übertragen. Bei Übertragung von Kleingruppen- und Einzelbetreuung und dem damit zusammenhängenden bereits erfolgtem Aufwand, behält sich Wellway Sports vor, eine Entschädigungsgebühr in Höhe von 50–70% einzubehalten.

§ 9 Datenschutz

Die personenbezogen Daten des Klienten werden von Wellway Sports gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 10 Geheimhaltung

Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Wellway Sports Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. Wellway Sports hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

§ 11 Sonstige Vereinbarungen

Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB’s nichts anderes bestimmt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. Als Gerichtsstand wird Erlangen vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.